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Veranstaltungen und Partys: Sind E-Zigaretten erlaubt?

Vape, Party

Auf Veranstaltungen und Partys gehört für viele Menschen das Rauchen und ebenfalls das Dampfen von E-Zigaretten irgendwie dazu. Bis zum Jahr 2013 stellt dies auch gar kein Problem dar. Doch ab 2013 wurde es für Raucher und Gelegenheitsraucher immer schwieriger, diesem Genuss nachzugehen. Mittlerweile spielt es keine Rolle mehr ob Kneipe, Restaurant, Brauchtumsveranstaltung oder Klub, in vielen Bundesländern gilt an solchen Orten ein striktes Rauchverbot. Da stellt sich natürlich die Frage, ob dieses Verbot auch für die E-Zigarette gilt.

Gelegenheitsraucher: Ein soziales Phänomen

Auch wenn man es kaum glauben mag, so gibt es doch nicht unerheblich viele Menschen, die ausschließlich in geselligen Runden rauchen oder dampfen. Gerade die E-Zigarette ist aufgrund der Vielzahl an Liquids, die der Markt mittlerweile bereithält, sehr beliebt. Und so werden in geselligen Runden gerne einmal neue Twisted Aromen oder dergleichen ausprobiert.

Rauchverbot ist nicht unbedingt ein Dampfverbot

Auch Nichtraucher haben es bemerkt, das elektronische Zigaretten wenig mit herkömmlichen Zigaretten gemein haben. Die E-Zigarette wird nicht geraucht, sondern gedampft. Die Vielzahl an aromatisierten Liquids macht das Dampfen zu einem ganz besonderen Genuss. Sodass sich auch der Geruch und Geschmack von E-Zigaretten deutlich von herkömmlichen Zigaretten unterscheidet.

Da E-Zigaretten gedampft werden, entsteht bei deren Konsum selbstverständlich auch kein Rauch, sondern Dampf. Aus diesem Grund fallen E-Zigaretten prinzipiell erst einmal nicht unter das Nichtrauchergesetz beziehungsweise sind davon ausgenommen. So hat das Oberverwaltungsgericht von Nordrhein-Westfalen in einem Urteil vom 04.11.2014 verfügt, dass ein Rauchverbot nicht mit einem Dampfverbot gleichzusetzen ist.

Aufgrund dieses Urteils liegt die Vermutung nahe, dass auf sämtlichen Veranstaltungen das Dampfen erlaubt ist. Doch dem ist nicht unbedingt so. Hier sollte jeder auf Nummer sichergehen und auf öffentlichen, aber auch auf privaten Veranstaltungen und Festen beim Veranstalter nachfragen, ob denn das Dampfen von E-Zigaretten erlaubt ist.

Dies gilt übrigens auch für Veranstaltungen, die draußen stattfinden, wie zum Beispiel ein Festival oder eine Grillparty. Denn so unterschiedlich wie die einzelnen Veranstalter sind, so unterschiedlich sind auch die Entscheidungen diesbezüglich.